Veranstaltungen

April
Freitag

Fortbildungsveranstaltung im Familienrecht (Block I)

Beginn 10.00 Ende 15.30 Ort Baden-Baden
  • Referenten:
    • Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.

      Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins.  Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.

  • Zeit: 5 Zeitstunden von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Teilnehmerbeitrag: pro Termin 220,00 € Bei Buchung von allen drei Terminen beträgt die Teilnahmegebühr statt 680,00 € lediglich 600,00 €.
  • Themenübersicht:
      • Die Ehesache richtig abrechnen – keine Gebühren verschenken: Die richtige Einbeziehung des Vermögens der Ehegatten nach § 43 FamGKG:
      • Die Bedeutung der Vorschrift für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg, für die Anwaltschaft insgesamt und für die Mandantschaft
      • die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsausübungsfreiheit der Anwaltschaft
      • die Struktur der erfolgreichen Antragsbegründung bzw. der ggf. erforderlichen Beschwerdebegründung in leicht verständlicher und in der Praxis anwendbarer Form
      • die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter besonderer Berücksichtigung des OLG Karlsruhe
      • umfangreiche Rechtsprechungsdatei als Arbeitshilfe mit Inhaltsverzeichnis (nach OLG) und Index (nach den einzelnen vertretenen Berechnungskriterien)
      • Beispiels- und Musterrechnungen
      • Skript und Präsentation als Arbeitsgrundlage
    1. Ausgewählte Problemschwerpunkte bei der anwaltlichen Bearbeitung der Vermögensauseinandersetzung – Teil 1 (Teil 2: 05.05.2023, Teil 3: 17.11.2023)
      • Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich – oft übersehen oder nicht geltend gemacht:
        • die Ehe als Haftungsgemeinschaft – Haftungsfalle für Schulden des Anderen - ? Gesamtschuld und Alleinschuld, § 426 BGB und Auftragsrecht; Befreiungsanspruch mit Antragsmuster;nachteilige Ehevertragsklauseln mit „Übergriff“ vom Versorgungs- ins Kapitalvermögen; Ausübung von Kapitalwahlrechten bei privaten Lebensversicherungen incl. der erheblichen anwaltlichen Haftungsrisiken und deren Ausschaltung); Angriffs- und Verteidigungsstrategien - der Vermögensbegriff des Bundesgerichtshofs im Licht des Stichtags des § 1384 BGB: manipulative Eingriffe in das Versorgungs- oder Kapitalvermögen
          1. Zugewinnausgleich
          • oft übersehen oder unterschätzt: der geleaste Pkw im Endvermögen („rechtzeitige“ Sonderzahlungen vor dem Endstichtag: Strategie zur Ergebnisoptimierung beim Zugewinnausgleich?, Mehr- oder Minderkilometer, Schäden am Fahrzeug)
          • die Mietkaution
          1. Außerhalb des Zugewinnausgleichs 
  • Anmeldeformular: hier
Mai
Freitag

Fortbildungsveranstaltung im Familienrecht (Block II)

Beginn 10.00 Ende 15.30 Ort Baden-Baden
  • Referenten:

    Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.

    Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins.  Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.

  • Teilnehmerbeitrag: pro Termin 220,00 € Bei Buchung von allen drei Terminen beträgt die Teilnahmegebühr statt 680,00 € lediglich 600,00 €.
  • Themenübersicht:
    • Ausgewählte Problemschwerpunkte bei der anwaltlichen Bearbeitung der Vermögensauseinandersetzung – Teil 2 (Teil 3: 17.11.2023) 

      1. Nebengüterrecht verständlich und systematisch im Gesamtüberblick dargestellt: Gütertrennung oder gestörter Zugewinnausgleich (verlorenes Anfangsvermögen, überschuldetes Endvermögen) - geht da doch noch was? Die „Geheimwaffen“ konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag
      2. Ansprüche von Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind; Stichtagsproblem des § 1384 BGB
      3. Ansprüche des Schwiegerkindes gegen die Schwiegereltern
      4. Ein ungelöstes Problem: Wertschöpfungen durch Arbeitsleistungen durch Dritte sind nicht nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegiert – Lösungsansätze
      5. Auseinandersetzung von Bruchteilsgemeinschaften an beweglichen Sachen (nicht: Immobilien)
  • Anmeldeformular: hier
Juni
Freitag

Seminar im Verkehrsrecht (§ 15 FAO, 5 Zeitstunden)

Beginn 09.00 Ende 14.30 Ort Baden-Baden
  • Thema: Update zur Verteidigung im standardisierten  Messverfahrren – Strategien – Aktuelles – Rechtsprechung Alkohol, Drogen und sonstige Mängel im Verkehrsstrafrecht mit Bezügen zum Fahrerlaubnisrecht
  • Referent: Rechtsanwalt Staub (Fachanwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht)
  • Zeit: 5 Zeitstunden (Beginn 09:00 Uhr)
  • Teilnehmerbeitrag: 220,00 €
  • Veranstaltungsort: Hotel Merkur, Merkurstraße 8-10, 76534 Baden-Baden 

Wichtiger Hinweis: Die Kosten betragen für dieses Seminar 220,00 €. Die Anmeldung erfolgt über den mitgeteilten Anmeldelink zum Seminar. Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag nicht ausgestellt werden kann. Zum Nachweis der Zahlung der Seminargebühr reicht es im Regelfall aus, das Anmeldeformular vorzuhalten. Beachten Sie weiter, dass wir versuchen, die Kosten durch eine schlanke Verwaltung niedrig zu halten, um Ihnen preiswerte Seminare zu ermöglichen.

Sie werden deshalb nur dann vor dem Seminar nochmals benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbetrag zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle natürlich nach Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitten wir ausschließlich schriftlich oder per Fax an folgende Adresse:

AnwaltVerein Baden-Baden e. V.

H. Herrn RA Michael Huber

Landstraße 69, 76547 Sinzheim

Fax: 07221 98 78 06.

 

Wir werden keine gesonderten Bestätigungen oder Rechnungen verschicken.

Bitte bedenken Sie, dass bei der Wichtigkeit eines solchen Seminars selbstverständlich auch benachbarte Vereine bzw. deren Mitglieder eingeladen werden, also gleich anmelden.

 

September
Freitag

Seminar im Miet und WEG-Recht (§ 15 FAO, 7,5 Zeitstunden) (Block I)

Beginn 09.00 Ende 17.00 Ort Baden-Baden
  • Thema: Aktuelles zum Miet und WEG-Recht (5 Zeitstunden) 
  • Referent: Rechtsanwalt Thomas Hannemann
  • Zeit: 7,5 Zeitstunden (Beginn am 22.09.23 um 09:00 Uhr; Ende gegen ca. 17:00 Uhr)
  • Teilnehmerbeitrag: 220,00 € (mehrwertsteuerneutral); Bei Buchung von beiden Veranstaltungen am 22.09.23 und 23.09.23 ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag von 440,00 € auf 400,00 €
  • Veranstaltungsort: Hotel Merkur, Merkurstraße 8-10, 76534 Baden-Baden 
  • Themenübersicht: folgt
Samstag

Seminar im Miet und WEG-Recht (§ 15 FAO, 7,5 Zeitstunden) (Block II)

Beginn 09.00 Ende 17.00 Ort Baden-Baden
  • Thema: Aktuelles zum Miet und WEG-Recht (5 Zeitstunden) 
  • Referent: Rechtsanwalt Thomas Hannemann
  • Zeit: 7,5 Zeitstunden (Beginn am 23.09.23 um 09:00 Uhr; Ende gegen ca. 17:00 Uhr)
  • Teilnehmerbeitrag: 220,00 € (mehrwertsteuerneutral); Bei Buchung von beiden Veranstaltungen am 22.09.23 und 23.09.23 ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag von 440,00 € auf 400,00 €
  • Veranstaltungsort: Hotel Merkur, Merkurstraße 8-10, 76534 Baden-Baden 
  • Themenübersicht: folgt
Oktober
Freitag

Seminar im Strafrecht (§ 15 FAO, 5 Zeitstunden)

Beginn 09.30 Ende 15.00 Ort Baden-Baden
  • Thema: Vorgehen in der Hauptverhandlung und Probleme im Rahmen der Untersuchungshaft
  • Referent: Rechtsanwalt Rinklin(Fachanwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht)
  • Zeit: 5 Zeitstunden (Beginn 09:30 Uhr)
  • Teilnehmerbeitrag: 220,00 €
  • Veranstaltungsort: Hotel Merkur, Merkurstraße 8-10, 76534 Baden-Baden 

Wichtiger Hinweis: Die Kosten betragen für dieses Seminar 220,00 €. Die Anmeldung erfolgt über den mitgeteilten Anmeldelink zum Seminar. Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag nicht ausgestellt werden kann. Zum Nachweis der Zahlung der Seminargebühr reicht es im Regelfall aus, das Anmeldeformular vorzuhalten. Beachten Sie weiter, dass wir versuchen, die Kosten durch eine schlanke Verwaltung niedrig zu halten, um Ihnen preiswerte Seminare zu ermöglichen.

Sie werden deshalb nur dann vor dem Seminar nochmals benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbetrag zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle natürlich nach Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitten wir ausschließlich schriftlich oder per Fax an folgende Adresse:

AnwaltVerein Baden-Baden e. V.

H. Herrn RA Michael Huber

Landstraße 69, 76547 Sinzheim

Fax: 07221 98 78 06.

 

Wir werden keine gesonderten Bestätigungen oder Rechnungen verschicken.

Bitte bedenken Sie, dass bei der Wichtigkeit eines solchen Seminars selbstverständlich auch benachbarte Vereine bzw. deren Mitglieder eingeladen werden, also gleich anmelden.

 

November
Freitag

Fortbildungsveranstaltung im Familienrecht (Block III)

Beginn 10.00 Ende 15.30 Ort Baden-Baden
  • Referenten

    Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.

    Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins.  Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.

     

    Dr. Werner Schulz aus München, Leitender Richter am Familiengericht München a. D., bundesweit durch zahlreiche, regelmäßig auch höchst- und oberrichterlich zitierte Publikationen sowie aus vielen Seminaren bekannt, ist beim Deutschen Familiengerichtstag aktiv. Er ist Autor eines der bekanntesten Werke der güterrechtlichen Standardliteratur, dem „Schulz/Hauß“, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, z. Zt. in der 7. Auflage. In seinen Seminarvorträgen verbindet er seine hohe Fachkompetenz mit einer besonders anschaulichen Darstellung der Problematik auch für die anwaltliche Fallbearbeitung.

  • Zeit: 5 Zeitstunden von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Teilnehmerbeitrag: pro Termin 220,00 € Bei Buchung von allen drei Terminen beträgt die Teilnahmegebühr statt 680,00 € lediglich 600,00 €.
  • Themenübersicht:
    • Ausgewählte Problemschwerpunkte bei der anwaltlichen Bearbeitung der Vermögensauseinandersetzung – Teil 3

       

      Wir können auch in diesem Jahr, wie bereits 2020, neben dem Referenten aus 2018 und 2019, RA Dr. Herr aus Kassel, einen zweiten anerkannten Fachmann gewinnen: Dr. Werner Schulz aus München. Das Besondere an diesem Seminar, das wir Ihnen trotz zweier Referenten ohne Aufpreis anbieten, besteht in der Art des Vortrags. Ein Richter und ein Rechtsanwalt behandeln die Themen aus ihren unterschiedlichen Sichtweisen, somit abwechslungsreich und mit durchaus kontroversen rechtlichen Standpunkten. Also ein Parallelseminar: Zwei Referenten, ein Themenkomplex, Zielgruppe: die Anwältinnen und Anwälte des AnwaltVereins BAD. 

       Zugewinnausgleich: Berücksichtigung vorehelicher Schulden (S) und vorehelicher nebengüterrechtlicher Wertschöpfungen (Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag (H)

       Vorzeitiger Zugewinnausgleich – aktueller Stand der Rechtsprechung, neue BGH-Rechtsprechung zu § 1353 BGB (S)

       Doppelverwertungsverbot: Unternehmerlohn > Bewertung inhabergeprägter Unternehmen > modifizierte Ertragswertmethode (H)

       Doppelverwertungsverbot: Schulden – Abzug beim Unterhalt und beim Zugewinn? (S)

       Doppelverwertungsverbot: arbeitsrechtliche Abfindungen: (Berücksichtigung beim Zugewinn und/oder beim Unterhalt oder bei beidem?) (H)

       Zugewinnausgleich: latente Ertragssteuern (S)

       Wertpapiere im Zugewinnausgleich – das Papier und das Depot (H)

       Nießbrauch im Zugewinnausgleich (S)

       Rückfallklauseln (Ehevertragsgestaltung und Ehevertragskontrolle) (S)

  • Anmeldeformular: hier

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