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Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.
Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins. Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.
Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.
Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins. Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.
Ausgewählte Problemschwerpunkte bei der anwaltlichen Bearbeitung der Vermögensauseinandersetzung – Teil 2 (Teil 3: 17.11.2023)
Wichtiger Hinweis: Die Kosten betragen für dieses Seminar 220,00 €. Die Anmeldung erfolgt über den mitgeteilten Anmeldelink zum Seminar. Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag nicht ausgestellt werden kann. Zum Nachweis der Zahlung der Seminargebühr reicht es im Regelfall aus, das Anmeldeformular vorzuhalten. Beachten Sie weiter, dass wir versuchen, die Kosten durch eine schlanke Verwaltung niedrig zu halten, um Ihnen preiswerte Seminare zu ermöglichen.
Sie werden deshalb nur dann vor dem Seminar nochmals benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbetrag zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle natürlich nach Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitten wir ausschließlich schriftlich oder per Fax an folgende Adresse:
AnwaltVerein Baden-Baden e. V.
H. Herrn RA Michael Huber
Landstraße 69, 76547 Sinzheim
Fax: 07221 98 78 06.
Wir werden keine gesonderten Bestätigungen oder Rechnungen verschicken.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Wichtigkeit eines solchen Seminars selbstverständlich auch benachbarte Vereine bzw. deren Mitglieder eingeladen werden, also gleich anmelden.
Wichtiger Hinweis: Die Kosten betragen für dieses Seminar 220,00 €. Die Anmeldung erfolgt über den mitgeteilten Anmeldelink zum Seminar. Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag nicht ausgestellt werden kann. Zum Nachweis der Zahlung der Seminargebühr reicht es im Regelfall aus, das Anmeldeformular vorzuhalten. Beachten Sie weiter, dass wir versuchen, die Kosten durch eine schlanke Verwaltung niedrig zu halten, um Ihnen preiswerte Seminare zu ermöglichen.
Sie werden deshalb nur dann vor dem Seminar nochmals benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbetrag zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle natürlich nach Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitten wir ausschließlich schriftlich oder per Fax an folgende Adresse:
AnwaltVerein Baden-Baden e. V.
H. Herrn RA Michael Huber
Landstraße 69, 76547 Sinzheim
Fax: 07221 98 78 06.
Wir werden keine gesonderten Bestätigungen oder Rechnungen verschicken.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Wichtigkeit eines solchen Seminars selbstverständlich auch benachbarte Vereine bzw. deren Mitglieder eingeladen werden, also gleich anmelden.
Dr. Thomas Herr, geb. 1955, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 bei Prof. Dr. Dr. Brudermüller, dem damaligen Vorsitzenden des 20. Familiensenats des OLG Karlsruhe, ist „Familienrechtler aus Leidenschaft“. Sein besonderes Interesse gilt vermeintlichen Randthemen des Güter- und des sog. Nebengüterrechts.
Dr. Herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, aktuell u.a. in der güterrechtlichen Reformkommission, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 150 Veröffentlichungen vorzuweisen (Bücher, Kommentare, Aufsätze, Rezensionen); u. a. verfasst er den jährlichen Rückblick zum Nebengüterrecht im forum familienrecht, der Zeitschrift des Deutschen Anwaltvereins. Er ist Mitautor der WinFam-Software von Gutdeutsch (Beck-Verlag, Modul Nebengüterrecht) und war regelmäßig im Focus-Ranking der erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälte gelistet. Nach Beendigung seiner Anwaltstätigkeit widmet er sich weiterhin seinen Seminaren und Publikationen.
Dr. Werner Schulz aus München, Leitender Richter am Familiengericht München a. D., bundesweit durch zahlreiche, regelmäßig auch höchst- und oberrichterlich zitierte Publikationen sowie aus vielen Seminaren bekannt, ist beim Deutschen Familiengerichtstag aktiv. Er ist Autor eines der bekanntesten Werke der güterrechtlichen Standardliteratur, dem „Schulz/Hauß“, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, z. Zt. in der 7. Auflage. In seinen Seminarvorträgen verbindet er seine hohe Fachkompetenz mit einer besonders anschaulichen Darstellung der Problematik auch für die anwaltliche Fallbearbeitung.
Ausgewählte Problemschwerpunkte bei der anwaltlichen Bearbeitung der Vermögensauseinandersetzung – Teil 3
Wir können auch in diesem Jahr, wie bereits 2020, neben dem Referenten aus 2018 und 2019, RA Dr. Herr aus Kassel, einen zweiten anerkannten Fachmann gewinnen: Dr. Werner Schulz aus München. Das Besondere an diesem Seminar, das wir Ihnen trotz zweier Referenten ohne Aufpreis anbieten, besteht in der Art des Vortrags. Ein Richter und ein Rechtsanwalt behandeln die Themen aus ihren unterschiedlichen Sichtweisen, somit abwechslungsreich und mit durchaus kontroversen rechtlichen Standpunkten. Also ein Parallelseminar: Zwei Referenten, ein Themenkomplex, Zielgruppe: die Anwältinnen und Anwälte des AnwaltVereins BAD.
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung vorehelicher Schulden (S) und vorehelicher nebengüterrechtlicher Wertschöpfungen (Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag (H)
Vorzeitiger Zugewinnausgleich – aktueller Stand der Rechtsprechung, neue BGH-Rechtsprechung zu § 1353 BGB (S)
Doppelverwertungsverbot: Unternehmerlohn > Bewertung inhabergeprägter Unternehmen > modifizierte Ertragswertmethode (H)
Doppelverwertungsverbot: Schulden – Abzug beim Unterhalt und beim Zugewinn? (S)
Doppelverwertungsverbot: arbeitsrechtliche Abfindungen: (Berücksichtigung beim Zugewinn und/oder beim Unterhalt oder bei beidem?) (H)
Zugewinnausgleich: latente Ertragssteuern (S)
Wertpapiere im Zugewinnausgleich – das Papier und das Depot (H)
Nießbrauch im Zugewinnausgleich (S)
Rückfallklauseln (Ehevertragsgestaltung und Ehevertragskontrolle) (S)
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